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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 15.05.2021

 

1. Geltungsbereich

1.1. Die Einzelunternehmung Seyther e.K., Brunnenfeldstraße 20, 71272 Renningen, Inhaber Marcel Seyther – nachstehend Seyther Kommunikation genannt – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen. Seyther Kommunikation bietet ihre Leistungen im Bereich Werbung und digitale Medien an. Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen wird zwischen den Parteien im Einzelnen ausgehandelt oder in der von Seyther Kommunikation gestellten Leistungsbeschreibung definiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Seyther Kommunikation und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Formerfordernis.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich solcher dieser AGB – ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

2. Urheber- und Nutzungsrechte

2.1. Da das Urheberrecht nicht übertragbar ist, bleibt das Urheberrecht eines Werkes bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Agentur als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Auftraggeber Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein.

2.2 Jegliche Verwendung von Arbeiten und Leistungen, die von Seyther Kommunikation im Rahmen einer Präsentation vorgestellt werden, bedarf der vorherigen Zustimmung durch Seyther Kommunikation. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung von Ideen, die den Arbeiten und Leistungen von Seyther Kommunikation zugrunde liegen. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen. Abgelehnte Werksgestaltungen, Ideen und Leistungen wie Konzepte, Skizzen, Entwürfe und dergl. sowie Fotos und Filme bleiben Seyther Kommunikation zur anderweitigen Nutzung und Verwertung vorbehalten.

2.3. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkleistungen) von Seyther Kommunikation sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.4. Vorlagen, Dateien, Quellcodes und sonstige Arbeitsmittel, die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum, soweit für die weitere Verwertung und Nutzung dieser Unterlagen keine entsprechende Vereinbarung getroffen ist. Quellcodes verbleiben in jedem Fall bei der Agentur. Sie dürfen vom Auftraggeber in keinem Fall bearbeitet oder verändert werden. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

2.5. Seyther Kommunikation darf die von ihr entwickelten Werbemittel in kleiner Schrift oder in anderer Weise angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen. Das ausschließliche Recht, die erstellten Arbeiten als Referenz für Eigenwerbungszwecke zu nutzen, verbleibt bei uns.

2.6. Ohne Zustimmung von Seyther Kommunikation dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

2.7. Die Werke von Seyther Kommunikation dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.

2.8. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars.

2.9. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, sowie Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Seyther Kommunikation.

2.10. Über den Umfang der Nutzung steht Seyther Kommunikation ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Seyther Kommunikation.

3. Honorar/Zahlungsbedingungen

3.1. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen von Seyther Kommunikation.

3.2. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.

3.3. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Seyther Kommunikation Abschlagszahlungen verlangen.
3.4. Alle benannten Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Verpackungs- und Versandkosten, Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben, werden an den Auftraggeber weiter berechnet.

3.5. Copyrights sowie über den Projekt- oder Vertragszweck hinausgehende Nutzungsrechte und Lizenzgebühren (wie für Schriften und Bilder) sind, soweit nicht explizit anders vermerkt, nicht enthalten.

3.5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Seyther Kommunikation berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Falls Seyther Kommunikation in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Seyther Kommunikation berechtigt, diesen auch geltend zu machen.

3.6. Kündigt der Auftraggeber einen an Seyther Kommunikation erteilten Auftrag, steht Seyther Kommunikation gleichwohl die vereinbarte Vergütung zu, wobei sich Seyther Kommunikation ersparte Aufwendungen anrechnen lässt. Seyther Kommunikation ist in diesem Zusammenhang berechtigt, die ersparten Aufwendungen mit 50% des auf die nicht erbrachte Leistung entfallenden Honorars pauschal zu berechnen.

4. Zusatzleistungen

4.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2 Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inkl. zwei Korrekturstufen vor der Freigabe. Weitere Korrekturstufen sowie Korrekturen infolge der Änderung des Briefings oder der Projektvoraussetzungen (Autorkorrekturen) werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt.

5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

5.1. Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Seyther Kommunikation zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

5.2. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

5.3. Die gelieferten Dienstleistungen, Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum von Seyther Kommunikation. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Arbeiten im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Ware durch den Kunden vor Eigentumserwerb sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Arbeiten entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber sicherungshalber in vollem Umfang an Seyther Kommunikation ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Seyther Kommunikation, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Seyther Kommunikation verpflichtet sich aber, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen von Seyther Kommunikation um mehr als 20%, kann der Auftraggeber Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von Seyther Kommunikation erhalten.

5.4. In der Rücknahme des Liefergegenstandes bzw. in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes wegen Zahlungsverzuges liegt ein Rücktritt vom Vertrag, sofern Seyther Kommunikation nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

6. Korrektur und Produktionsüberwachung

6.1. Vor Produktionsbeginn sind Seyther Kommunikation Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion wird von Seyther Kommunikation nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Seyther Kommunikation ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

7. Haftung

7.1. Gibt der Auftraggeber Seyther Kommunikation die Verwendung bestimmter Marken, Zeichen, Logos, Geschmacksmuster oder ähnlicher Rechte (insgesamt
„Schutzrechte“) vor, prüft Seyther Kommunikation die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit dieser Schutzrechte nicht. Wird Seyther Kommunikation
vom Auftraggeber beauftragt, derartige Schutzrechte zu entwerfen, haftet Seyther Kommunikation für eine wettbewerbs- und zeichenrechtliche
Unzulässigkeit dieser Schutzrechte nur, wenn Seyther Kommunikation diese zu vertreten hat. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Arbeiten sowie
die zur Korrektur übersandten Muster der Arbeiten zu prüfen. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Fehlerfreiheit von Bild und Text, soweit diese Fehler nicht im anschließenden Fertigungs- und Druckvorgang entstanden sind oder sonst von Seyther Kommunikation
erkannt werden konnten.

7.2. Soweit Seyther Kommunikation auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie
nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. 7.3. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Seyther Kommunikation, stellt er Seyther Kommunikation von der Haftung frei.

8. Verzug

8.1 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Einhaltung von Timings, Freigaben)
ordnungsgemäß erfüllt hat. Bei Nichteinhaltung des Timings können Qualität, Richtigkeit und Liefertermin nicht gewährleistet werden.

8.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die Seyther Kommunikation die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten
oder Unterauftragnehmern –, hat Seyther Kommunikation auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen
Seyther Kommunikation, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

8.3. Im Falle von technischen Problemen, die durch zumutbare Aufwendungen nicht behoben werden können und die auf nicht vorhersehbaren Ereignissen beruhen,
die Seyther Kommunikation nicht zu vertreten hat, berechtigen Seyther Kommunikation, vom Vertrag zurückzutreten.

9. Allgemeine Haftungsregelung

9.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

9.2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit
der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

10. Anwendbares Recht
Für alle Aufträge zwischen Seyther Kommunikation und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

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07159 / 40 80 80

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dialog@seyther-kommunikation.de